Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss, Mitwirkung des Auftraggebers

Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird widersprochen.

Angebote: Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach Maßgabe unseres Angebotes und des abgeschlossenen Vertrages. An Angebote hält sich die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e.K. drei Wochen lang gebunden.

Vertragsgrundlagen: Die Ausführung der Arbeiten und Leistungen erfolgt nach anerkannten Regeln des Handwerkes, der Vertragsgrundlagen und im Übrigen nach dieser Rangfolge

 

Leistungsverzeichnis

Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen

VOB/Teil C Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen

VOB/Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen

 

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, insbesondere Lage- und Werkpläne, Gutachten, Berechnungen und Zeichnungen, soweit vorhanden, zur Verfügung zu stellen und die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e.K. für den Verlauf von Versorgungsleitungen und sonstige dem Auftraggeber bekannte oder erkennbare Gefahren zu informieren.

 

§ 2 Vergütung, Abschlagszahlungen

Die Vergütung wird nach vertraglich vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, soweit im Einzelfall nicht eine abweichende Regelung vereinbart ist (Pauschalsumme, usw.).

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen zu verlangen, positionsweise ausgeführte Arbeiten nach Baufortschritt in Rechnung zu stellen. Diese sind sofort ab Rechnungszugang ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen, bis die Abschlags-/Teilzahlung für positionsweise ausgeführte Arbeiten beglichen wird. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

§ 3 Termine und Fristen

Genannte Termine und Fristen, insbesondere Lieferfristen, sind unverbindlich, es sei denn, es liegt eine verbindliche Terminvereinbarung vor.

Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist die Meldung der Abnahmebereitschaft maßgeblich, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund zur Abnahmeverweigerung vor.

Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen und ähnliche Ereignisse sowie behördliche Anordnungen, welche den freien Leistungs- und Warenverkehr beschränken, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag und begründen keine Ansprüche auf Schadensersatz. Die Liefer- und Ausführungstermine verlängern sich in angemessenem Umfang. Dasselbe gilt, falls Mitwirkungshandlungen des Bestellers unterbleiben.

 

§ 4 Kündigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen. Die Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 648 BGB.

 

§ 5 Leistungsänderung

Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistung jederzeit verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. ist berechtigt, für den Mehraufwand bzw. eine den Minderaufwand berücksichtigende angemessene Vergütung zu verlangen, die dem üblichen Werklohn entspricht. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Kaufvertrag der §§ 650 a-c BGB bleiben unberührt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung von Forderungen der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K.aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bleibt die gelieferte Ware, insbesondere Baustoffe, Bauteile und sonstige Gegenstände, welche nicht mit dem Grundstück fest verbunden sind, Eigentum der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K.

Die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten des Auftraggebers die Herausgabe der in ihrem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Waren zu verlangen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

Der Auftraggeber ist zur Verarbeitung oder Verbindung der Erzeugnisse der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. mit anderen Erzeugnissen und zur Weiterveräußerung im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwirbt die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. zur Sicherung der in § 2 genannten Ansprüche Miteigentum, welches der Besteller schon jetzt überträgt. Der Auftraggeber hat die dem Miteigentum der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe des Miteigentumsanteils der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den das Erzeugnis und der durch die Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verbindung haben.

Der Auftraggeber tritt der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Werden uns gehörende Erzeugnisse zusammen mit anderen Produkten weiterverkauft, so ist die Kaufpreisforderung in Höhe des Preises unserer Erzeugnisse abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach § 2. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.

Die Rechte des Auftraggebers zur Weiterverarbeitung und -veräußerung können widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Vertragspflichten der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät. Diese Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf Verlangen der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er im Eigentum der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.

Zu anderen Verfügungen über die im Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder die an uns abgetretenen Forderungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf das Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

 

§ 7 Zahlungsverzug

Die Zahlung hat, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, bei Reparaturarbeiten und sonstigen Werkleistungen innerhalb von 10 Tagen, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu erfolgen. Die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. kann jedoch ihre Leistungen auch von Zahlung Zug-um-Zug (z.B. durch Nachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Erhalt der Ware und/oder der Leistung der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. die Rechnungssumme binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Bezahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder durch die Annahme von Schecks nicht ausgeschlossen. Ferner ist die (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wenn sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, kann die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. auch vom Vertrag zurücktreten, sofern der Auftraggeber trotz Aufforderung zur Leistungszug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig.

Die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. ist berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 8 Haftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung (Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz). Die Haftung für den Schadensersatz wird entsprechend Abs. 2 und 3 begrenzt.

Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, haftet die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung.

Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 9 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. örtlich zuständige Gericht, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Die Firma (T)RÄUME IN STEIN® Fachbetrieb Klietzing e. K. ist auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt unkt entsprechendes gilt für Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Stand 2022